Was müssen sie mitbringen
Heilmittelverordnung/Rezept
Bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre vom Arzt ausgestellte Verordnung mit. Der erste Termin muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum stattfinden. Deshalb melden Sie sich bitte umgehend bei uns, damit wir einen passenden Termin für Sie finden können. Im Auftrag der Krankenkassen sind wir verpflichtet eine Rezeptgebühr einzuziehen. Diese setzt sich aus 10,- € und 10% des Rezeptwertes zusammen und ist innerhalb der ersten 3 Behandlungen zu bezahlen (vgl. §32 SGB V). Unter Umständen sind Sie von der Zuzahlung befreit. Bitte bringen Sie hierfür Ihr Befreiungskärtchen mit.
Ärztliche Befunde, Operationsberichte, Nachbehandlungsrichtlinien & Untersuchungsergebnisse
Um Ihren individuellen Therapieplan festzulegen, ist es oft wichtig, die Ergebnisse aller bisher durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen zu berücksichtigen. Oftmals stehen in den Arzt- oder Operationsberichten gezielt Informationen für den behandelnden Therapeuten. Deshalb bitten wir Sie, diese Unterlagen zur Behandlung mitzubringen.
Therapieablauf
In Ihrem ersten Termin geht es zunächst darum, die Ursachen Ihrer Beschwerden zu ermitteln, um dann gezielt therapeutische Maßnahmen durchzuführen, die zur Verbesserung Ihrer Beschwerden beitragen. Hierfür ist es notwendig zuerst eine intensive Befragung und Untersuchung durchzuführen. Und genau hierfür möchten wir uns in Ihrem ersten Termin Zeit nehmen. Die klassische Behandlung beginnt dann an Ihrem zweiten Termin bei uns.
Honorarsätze für Privatpatienten
Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie eine Übersicht mit unseren aktuellen Honorarsätzen therapeutischer Behandlungen für privat versicherte Patienten. Diese Honorarsätze sind durch den Patienten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet Ihren jeweiligen Tarif zu kennen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie außerdem hier http://www.privatpreise.de
Ausfallgebühren
Wir sind eine Bestellpraxis. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel größere Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.
So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden. Der Verzicht bzw. die Unterzeichnung ist uns nicht gestattet..